16. März 2016

Ausbau der A99 nimmt Fahrt auf!

Julia Obermeier MdB zu wichtigen Münchner Verkehrsprojekten im heute vorgestellten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030.  

Berlin –  Zum heute veröffentlichten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 erklärte die Bundestagsabgeordnete Julia Obermeier:

Sowohl die Erweiterung der A99 zwischen dem Autobahndreieck München-Südwest und dem Autobahnkreuz München-West als auch die Erweiterung der A99 zwischen dem Autobahnkreuz München-West und München-Nord auf sechs bzw. acht Fahrstreifen haben mit der ersten Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur schon eine sehr große Hürde genommen. Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ betrifft ganz speziell Autobahnprojekte. Damit soll der Dauerstau an diesen Knotenpunkten der Vergangenheit angehören. Das spart Kosten für unsere Wirtschaft, entlastet die Bürgerinnen und Bürger beim Fahren sowie die Anwohner und trägt darüber hinaus zum Klimaschutz bei. Für den Autobahnabschnitt München-West bis München-Nord ist zudem teilweise eine temporäre Seitenstreifenfreigabe geplant.

Eins ist aber auch klar: Eine schnelle Umsetzung der Erweiterung der A99 wird nur möglich sein, wenn beim Freistaat Bayern die Kapazitäten für die detaillierte Planung geschaffen werden. Voraussichtlich Ende des Jahres wird auf Bundesebene das jetzt noch notwendige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Spätestens dann liegt der Ball mit der konkreten Planung wieder auf Länderseite. Wenn die Länder ihre Verantwortung wahrnehmen und zügig die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau schaffen, wird der Bund das seine dazu beitragen und die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen.

Ähnlich sieht es im Bereich des Schienenverkehrs beim Ausbau des Großknoten München aus. Dieser ist ebenfalls im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gelistet.

Insgesamt steht fest: In den nächsten Jahren wird der Personen- und Güterverkehr weiter kräftig zunehmen. Hierauf muss unsere Verkehrsinfrastruktur bundesweit richtig vorbereitet sein. Das bedeutet konsequente und umfangreiche Investitionen in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur, aber auch Aus- und Neubau von Strecken. Mit dem jetzt vorgestellten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans gibt es eine erste fachliche Einschätzung, welche Strecken dafür bis 2030 Priorität haben sollten. Es stehen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im Gesamtwert von 264 Mrd. Euro zur Diskussion. Um den steigenden Bedarf in der Verkehrsinfrastruktur zu decken, müssten in diesem Bereich die Investitionen auf durchschnittlich rund 15 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden.

Bei den vorgesehenen Projekten sollen von 2016 – 2030 rund 141 Mrd. Euro in den Erhalt von Straßen, Schienen und Wasserstraßen investiert werden.

Der vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans setzt auch auf Aus- und Neubaumaßnahmen. Denn bestehende Engpässe im Verkehrsnetz müssen beseitigt werden, damit Güter- und Personenverkehr effizient abgewickelt werden kann. Hierfür sind Projekte im Wert von insgesamt 94 Mrd. Euro vorgesehen.

Bei den Straßenprojekten werden 75 % der Mittel auf „großräumig bedeutsame Projekte“ konzentriert. Das sind Autobahnen und im Netz besonders wichtige Bundesstraßen.

Die einzelnen Projekte wurden vorrangig nach ihrem Nutzen für den Verkehr und im Hinblick auf die anfallenden Kosten bewertet. Es fand aber z. B. auch Berücksichtigung, wie sich das jeweilige Projekt auf die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und den Städtebau auswirkt. Außerdem wurden die Umweltauswirkungen geprüft. Die konkrete Bewertung jedes einzelnen Projektes kann im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen und kommentiert werden.

Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine der wesentlichen Neuerungen bei diesem Bundesverkehrswegeplan. Ziel ist es, die Bürger möglichst frühzeitig mit einzubinden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Internet alle Projekte und ihre konkrete Bewertung veröffentlicht. Alle Interessierten könnten hierzu innerhalb der nächsten sechs Wochen Stellung nehmen.

Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt die Bundesregierung im Kabinett den Bundesverkehrswegeplan. Danach werden die sog. Ausbaugesetze und Bedarfspläne in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort von den Politikern im Verkehrsausschuss im Detail beraten.

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