23. Juni 2016

Nicht ohne das Parlament

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum wir im Deutschen Bundestag so oft Auslandseinsätze der Bundeswehr beraten?

Über die Hälfte meiner 41 Reden im Plenum des Deutschen Bundestages widmeten sich dieser Thematik. Zuletzt habe ich mich für die Fortsetzung des Engagements der Bundeswehr an der Stabilisierungsmission im Kosovo ausgesprochen.

Die Bundeswehr beteiligt sich aktuell an 16 Auslandseinsätzen mit 3.668 Soldatinnen und Soldaten. Sie schützen, unterstützen, bilden aus, beraten und helfen – fern ihrer Heimat, ob in Mali oder im Mittelmeer, ob in Afghanistan oder am Horn von Afrika.

Das war nicht immer so: Bis zum Ende des Kalten Krieges waren Bundeswehrangehörige nur vereinzelt im Ausland stationiert – und dies fast ausschließlich, um sich an humanitären Hilfsaktionen zu beteiligen. In ihrer ersten Mission 1960 half die Bundeswehr beispielsweise im marokkanischen Agadir bei der Versorgung von verletzten Erdbebenopfern. Die Bundeswehr war lange eine reine Verteidigungsarmee.

Heute ist die Bundeswehr eine Einsatzarmee, die als ein Instrument der deutschen Sicherheitspolitik genutzt wird, um für Frieden und Sicherheit in der Welt einzutreten.

Allerdings unterliegen bewaffnete Auslandseinsätze dem so genannten „Parlamentsvorbehalt“. Das heißt, bevor deutsche Truppen im Ausland stationiert werden, muss der Deutsche Bundestag zustimmen. Daher stellt die Bundesregierung für jeden Bundeswehreinsatz einen entsprechenden Antrag an das Parlament.

In dem Antrag werden wichtige Punkte festgelegt: das Einsatzgebiet, die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes, die Höchstzahl der Soldaten, die Fähigkeiten der Streitkräfte, die geplante Dauer des Einsatzes sowie dessen voraussichtliche Kosten und Finanzierung.

Der Antrag wird in den Ausschüssen, allen voran vom Auswärtigen Ausschuss und Verteidigungsausschuss, diskutiert und vom Parlament in mehreren Lesungen – meist an zwei Terminen – beraten. Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien kommen hier in Reden zu Wort. Anschließend wird über den Einsatz entschieden. In der Regel wird namentlich abgestimmt. So wird festgehalten, ob die einzelnen Bundestagsabgeordneten für oder gegen den Einsatz gestimmt haben.

Sprechen sich die Abgeordneten mehrheitlich für einen Einsatz aus, wird ein Mandat erteilt. Dieses Mandat darf nicht mehr als zwölf Monate umfassen. Nach Ablauf dieser Zeit muss erneut ein Antrag für den Auslandseinsatz vom Parlament gebilligt werden. Die Notwendigkeit Mandate jedes Jahr zu verlängern ist der Grund, warum wir im Bundestag so oft über die Auslandseinsätze der Bundeswehr beraten.

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